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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle bestellten Hotelzimmer und
Veranstaltungsräume im „Waldhotel Heiligenhaus“ sowie für alle Leistungen, die vom
Hotel für den Gast erbracht werden.


2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer bzw.
Veranstaltungsräume bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.


3. Die Geschäftsbedingungen des Gastes und/oder des Veranstalters sind nicht gültig. Nur
mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Vereinbarung können solche Bedingungen
zusätzlich anerkannt werden.


II. Vertragspartner


1. Vertragspartner im Rahmen des Beherbergungs- oder Veranstaltervertrages sind das
Hotel und der Gast. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Gast oder Veranstalter, so
haften beide gesamtschuldnerisch, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des
Dritten vorliegt.


2. Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab dem Beginn der
regelmäßigen Verjährungsfrist. Schadenersatzansprüche verjähren in 5 Jahren,
unabhängig davon, ob der Anspruchsteller von der anspruchsbegründenden Tatsache
Kenntnis erlangt hat oder nicht. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einem
Verschulden von Seiten des Hotels beruhen, die eine vorsätzliche oder grob fahrlässige
Pflichtverletzung darstellen.


III. Preise und Leistungen


1. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf bestimmte Hotelzimmer bzw.
Veranstaltungsräume, sofern dies nicht von ihm explizit unter Nennung der
Zimmernummer bzw. Name des Veranstaltungsraums gebucht worden sind.


2. Alle ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise in Euro und verstehen sich
einschließlich Bedienungsgeld und jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Sind in
der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss
und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, behält sich das Hotel vor, ohne
vorherige Ankündigung eine Preisangleichung je nach Markt- und Kostenlage
vorzunehmen.


3. Gastrechnungen sind sofort netto Kasse zu zahlen und werden erst ab einem Aufenthalt
von mindestens 4 Nächten postalisch zugestellt, sofern eine schriftliche
Kostenübernahme vorliegt. Rechnungen von Gästen, die länger als 7 Tage im Hotel
wohnen, sind wöchentlich zu zahlen.


4. Sofern der Gast nachträglich Änderungen in der Anzahl der gebuchten Zimmer, der
Leistung des Hotels oder seiner Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dieser
Änderung zustimmt, können die Preise vom Hotel geändert werden.


5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Gast und/oder Veranstalter bleibt der Nachweis
eines niedrigeren, dem Hotel des einen höheren Schadens vorbehalten.


6. Eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung kann bei Vertragsabschluss
oder danach vom Hotel eingefordert werden. Die Höhe dieser Vorauszahlung sowie
Zahlungstermine werden im Beherbergungsvertrag schriftlich zwischen den
Vertragspartnern vereinbart.


7. Eine Aufrechnung oder Minderung gegenüber Forderungen des Hotels ist nur
möglich, sofern ein rechtskräftiges Urteil über den entsprechenden Betrag vorliegt.


8. Das Hotel ist berechtigt, Devisenschecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf
Auslagen und Fremdleistung wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein
Provisionsausgleich von 5% erhoben.


9. Hat das „Waldhotel Heiligenhaus“ gegründeten Anlass zu der Annahme, dass die
Inanspruchnahme der gebuchten Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht. sowie im Falle höherer Gewalt,
kann es die Veranstaltung und die Zimmer absagen. Das Geltendmachen jeglicher
Schadenersatzansprüche gegen das Hotel ist in solchen Fällen ausgeschlossen.


IV. Anreise, Abreise, Stornierung, Rücktritt


1. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am
Abreisetag spätestens um 11.00 Uhr geräumt sein. Werden die Zimmer nicht rechtzeitig
geräumt, behält sich das Hotel vor, weitere Logiskosten in Rechnung zu stellen.


2. Abbestellungen von Zimmerreservierungen werden wie folgt berechnet:


-bei 1 – 3 gebuchten Übernachtungen bis 24 Stunden vor Anreise kostenfrei
-bei 4 -10 gebuchten Übernachtungen bis 14 Tage vor Anreise kostenfrei
-ab 11 gebuchten Übernachtungen bis 90 Tage vor Anreise kostenfrei


– bis 45 Tage vor Anreise 50 % der Gesamtsumme kostenfrei
– bis 30 Tage vor Anreise 60 % der Gesamtsumme kostenfrei


3. Stornierungen, die nach den o. g. Fristen eingehen, berechnen wir zu 80% des
vereinbarten Zimmerpreises, sofern die Zimmer nicht anderweitig vermietet werden
konnten. Dem Gast bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Hotel durch die
Nichtinanspruchnahme der Leistung kein oder ein niedrigerer Schaden als die
berechnete Summe entstanden ist.


4. Für Messezeiten oder Großveranstaltungen im Einzugsgebiet gelten gesonderte
Regelungen, die in den jeweiligen Beherbergungsverträgen aufgeführt werden.


V. Haftung


1. Ansprüche des Gastes auf Schadenersatz sind grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung der körperlichen Integrität, wenn das
Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine Pflichtverletzung
durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen steht der Pflichtverletzung
des Hotels gleich.


2. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen
Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht
zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel die Störung nicht zu
vertreten hat.


3. Der Gast und/oder der Veranstalter haftet für alle Schäden am Gebäude oder Inventar,
die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus
seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden. Hierbei müssen die
feuerpolizeilichen Anforderungen beachten werden.


4. Über das Telefonsystem und/oder über den Fernseher können Weckaufträge vom Gast
direkt vorgenommen werden. Das Hotel wird bemüht sein, besondere persönliche
Weckaufträge mit großer Sorgfalt auszuführen. Schadenersatzansprüche jeglicher Art,
auch bei Versagen der technischen Einrichtungen sowie aus Unterlassung sind jedoch
ausgeschlossen. Dies gilt ebenfalls für Verlust, Verzögerung oder Nichtaushändigung
von Nachrichten und Sendungen.


5. Für mitgebrachte persönliche Gegenstände haftet das Hotel nach den gesetzlichen
Bestimmungen, höchstens jedoch in Höhe von € 3.500,00, sowie von Geld, Wertpapiere,
Kostbarkeiten, Schmuck etc., bis zu € 800,00.


Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 5.000,00 im
Hotelsafe aufbewahrt werden. Der Höchstwert im Zimmersafe beträgt € 1.000,00. Sofern
der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung nicht unverzüglich nach Kenntnis
dem Hotel angezeigt wird, verliert der Gast jegliche Haftungsansprüche.


6. Ein Verwahrungsvertrag kommt durch die Gewährung eines Stellplatzes auf dem
Hotelparkplatz nicht zustande. Das Hotel haftet nicht für ein Abhandenkommen oder die
Beschädigung von auf dem Hotelgrundstück abgestellten Kraftfahrzeugen, außer bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


VI. Veranstaltungen


Gebuchte Veranstaltungsräume stehen dem Vertragspartner nur zu den vereinbarten Zeiten
zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung bedarf der vorherigen Absprache mit
dem Hotel.
Das Hotel haftet nicht für liegengebliebene Seminarunterlagen oder Präsentationsmaterial.
Der Besteller von Räumlichkeiten ist verpflichtet, sämtliches von ihm eingebrachtes
Verpackungs- und/oder Informationsmaterial auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der
Besteller dem nicht nach, ist er verpflichtet, dem Hotel die Entsorgungskosten nach dem
jeweils gültigen Tarif zu erstatten.


Abbestellungen von Veranstaltungsräumen werden wie folgt berechnet:


-bis 90 Tage vor Veranstaltungstermin kostenfrei.
-bis 45 Tage vor Veranstaltungstermin Mietwert für jeweiligen Raum.
-bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin Mietwert für jeweiligen Raum zzgl. 40% des
entgangenen Umsatzes (Speisen und Getränke).


-weniger als 30 Tage vor Veranstaltungstermin Mietwert für jeweiligen Raum zzgl. 60% des
entgangenen Umsatzes (Speisen und Getränke).
-weniger als 14 Tage vor Veranstaltungstermin Mietwert für jeweiligen Raum zzgl. 80% des
entgangenen Umsatzes (Speisen und Getränke).


Reduzierungen der Veranstaltungsteilnehmer für Mahlzeiten und Pauschalen werden wie
folgt berechnet (Zimmerreservierungen siehe oben):


-bis 45 Tage vor Veranstaltungstermin 50% der Teilnehmer kostenfrei.
-bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin 25% der Teilnehmer kostenfrei.
-5-30 Tage vor Veranstaltungstermin 5% der Teilnehmer kostenfrei.


Die Berechnung der Leistungen erfolgt auf Basis der Personenzahl, die bis spätestens 4
Tage vor Veranstaltungstermin dem Hotel mitgeteilt worden ist. Das Hotel ist berechtigt, bei
erheblichen Abweichungen in der Personenzahl den bestätigten Veranstaltungsraum zu
tauschen und die vereinbarten Preise neu festzusetzen.


Der Hotelier ist zur Abrechnung der tatsächlichen Personenzahl berechtigt, auch wenn diese
über der ursprünglich gemeldeten Teilnehmerzahl liegt. Für Veranstaltungen, die über
00:00 Uhr hinaus andauern, wird je angefangene Stunde ein Nachtzuschlag in Höhe von
€ 200,00 berechnet. Ab 02:00 tritt unsere betrieblich vereinbarte Sperrstunde für den
gesamten gastronomischen Betrieb in Kraft.


Zwei Wochen vor Veranstaltungstermin erbitten wir eine Anzahlung von 50% der
geschätzten Rechnungssumme (Festlegung bei der Detailabsprache); der Restbetrag ist
innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung zu zahlen. Veranstaltungen können nur bar
oder per Überweisung ohne Abzug bezahlt werden. Das Hotel tritt grundsätzlich nicht als
Veranstalter bei Künstlerauftritten und Musikdarbietungen auf. Veranstalter im Sinne der
GEMA und somit zuständig für die ordnungsgemäße Abführung aller anfallenden GEMAGebühren sind die Auftraggeber der Künstler.


VII. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand


1. Es gilt die Schriftform. Mündliche Nebenabreden zu dem Beherbergungs-
vertrag haben keine Gültigkeit.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Velbert.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Heiligenhaus 23. Dezember 2021


NW Hotelverwaltungs- und Betriebs-GmbH & Co.
Waldhotel Heiligenhaus KG


Parkstrasse 38, 42579 Heiligenhaus (bei Düsseldorf)
Tel.: +49 (0) 2056 5970
Fax.: +49 (0) 2056 597-260


Geschäftsführer: Frank Wegener
Amtsgericht Wuppertal HRA 21108
USt-IDNr.: 121545901
St.-Nr.: 139-5722-0309


Kreissparkasse Düsseldorf
IBAN DE05 3015 0200 0018 003913
BIC NBAGDE3E

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